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Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Ich beauftrage hiermit die Au-pair Vermittlung Föry e.K. mit der Vermittlung eines Au-pair in meine Familie. Ich habe die Informationen über Kosten und Gebühren und das Informationsblatt vom Arbeitsamt, die Bestandteile des Vertrags sind, erhalten, verstanden und akzeptiert. Ich weiß, daß das Au-pair nur mit einem gültigen Visum (bei Au-Pairs aus Nicht-EU-Ländern) in meiner Familie beschäftigt sein darf. Das Au-pair muß innerhalb der ersten Woche nach Ankunft und in jedem Fall vor einer Beschäftigung beim Einwohnermeldeamt und Arbeitsamt angemeldet werden, beim Ausländeramt muß das Visum innerhalb der ersten drei Monate auf l Jahr verlängert werden und außerdem muß beim Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis beantragt werden:

    I - Geltung, Gerichtsstand
    Ausserhalb einer gesonderten schriftlichen und beiderseits unterzeichneten Vereinbarung gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle vorgenommener Änderungen im Wortlaut oder Streichungen durch eine der Vertragsparteien ist diese Änderung immer ungültig. Als Gerichtsstand ist in jedem Fall ausschließlich der Sitz der Vermittlungsagentur anzusehen, dies gilt als vereinbart. Sollte eine oder mehrere Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden andere Bestimmungen und deren Wortlaut, Intention oder Bedeutung hiervon nicht berührt.

    II - Datenspeicherung
    Der Vermittler ist berechtigt, kundenspezifisch erhobene Daten schriftlich und auf EDV-Datenträger zu speichern und im Rahmen der zur Vermittlung notwendigen Tätigkeiten und Datenaustauschvorgänge zu verwenden. Weitere Verwendungsarten oder gar Weitergabe an Dritte außerhalb der eigentlichen Au pair Vermittlung sind ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung des Kunden nicht gestattet. Die Daten bleiben für die Dauer eines Vermittlungsvorganges und darüberhinaus für die Dauer eines bestehenden Au-Pair-Aufenthaltes gespeichert. Die Löschung erfolgt, so kein erneuter Vermittlungsvorgang binnen 2 Monaten nach Beendigung des Au-Pair-Aufenthaltes in Gang gesetzt wird. Weitere Speicherungen erfolgen zu Buchungszwecken im nötigen Umfang.

    III - Vermittlung, Haftung, Rücktritt
    Eine Vermittlung von Au Pairs erfolgt ausschließlich an Familien mit Kind oder Kindern. Die Vermittlungsagentur übernimmt für das Zustandekommen einer Vermittlung oder wie auch immer geartete eventuelle Reisemodalitäten keinerlei Gewährleistung. Auch werden bei Nichtzustandekommen oder Verzögerungen keinerlei Haftungen für daraus resultierende Kosten des Kunden übernommen. Zeitplanabsprachen oder Zusagen für Vermittlungsvorgänge sind aufgrund vieler möglicher Unwegsamkeiten als von vornherein nicht gemacht zu beurteilen. Desweiteren wird nach erfolgter Vermittlung keinerlei Haftung für das termingerechte Erscheinen oder nur das Erscheinen des Au Pairs übernommen. Völlig ausgeschlossen ist die Haftung für Taten oder Unterlassungen, verlängerte oder verkürzte Aufenthalte des Au-pairs oder an oder bei allen Orten oder Personen, entstandene Kosten sowie für eventuell verursache Schäden. Ein Rücktritt vom Vertrag aufgrund behördlicher Bearbeitungszeiten ist nicht möglich, kann jedoch aufgrund beiderseitigigen Einverständnisses vorgenommen werden. Im Falle von Besuchen vor der Visaerteilung (Kennenlernbesuch) wird hiermit darauf hingewiesen, dass eine Beschäftigung bzw. Erwerbstätigkeit nicht stattfinden darf. Eine Haftung seitens der Agentur bei Nichteinhalten ist nicht möglich. Im Falle einer bestehenden Sozialversicherungspflicht wurde auf die derzeitige Praxis der Einzelfallprüfung durch Einzugsstellen hingewiesen, eine Haftung der Agentur ist nicht möglich.

    IV - Honorare, Fälligkeiten, Probezeit, Kündigung, Auswahl
    Die folgenden Honorare gelten als von beiden Vertragsparteien als brotto incl. USt unanfechtbar gültig anerkannt: Bearbeitungshonorar: Die Höhe beträgt 190 €, bei EU Mitgliedsstaat als Herkunft eines(er)Bewerbers(in) 250 € die Fälligkeit tritt ein, wenn Unterlagen zur Einladung eines Au-pairs an die Au-Pair-Vermittlung Föry e.K. übersandt werden, eine Rückzahlung ist in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, ein aus den Vorschlägen der Au-Pair-Vermittlung Föry e.K. ausgesuchtes und eingeladenes Au-pair erscheint überhaupt nicht. Ausgeschlossen ist hierbei eine Rückzahlung jedoch bei einem Besuch eines Au-pairs vor Visaerteilung ab einer Dauer von 8 Kalenderagen und/oder einer Beschäftigung (auch ohne Entlohnung) in dieser Besuchszeit, bei vorgenommener Einladung eines Au-pairs nicht aus Vorschlägen der Au-pair-Vermittlung Föry e.K. oder bei Kündigung der Vermittlung vor Erscheinen des Au-pairs. Bei allen Honoraren ist immer der Anteil des Bearbeitungshonorares jeder Betrag bis 190 €, bei EU Mitgliedsstaat als Herkunft eines(er)Bewerbers(in) 250€ anzusehen. Vermittlungshonorar: Die Höhe beträgt 100 €, die Fälligkeit tritt ein, wenn das aus den Vorschlägen der Au-Pair-Vermittlung Föry e.K. ein Au-pair ausgesucht und für eine vorausssichtliche Dauer von mehr als 6 Monaten eingeladen und die hierfür benötigten Unterlagen an die Au-Pair-Vermittlung Föry e.K. übersandt werden. Alle Honorare sind nach Eintritt der Fälligkeit umgehend auf das Konto der Au-Pair-Vermittlung Föry e.K., VR-Bank Südpfalz, BLZ 54862500, Kontonummer 107 812 043 zu überweisen oder werden bei vorliegender Ermächtigung abgebucht. Bei Fehlabbuchungen, welche durch nicht zutreffende Angaben der Gasteltern entstanden sind oder bei Widerspruch tritt die Fälligkeit einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 10, 50 € bei jedem vorgenommenen Vorgang ein. Probezeit: Die Probezeit eines Au-pairs beträgt drei Monate. Kündigt das Au-pair innerhalb der Probezeit und muss eventuell umvermittelt werden, ist das zuvor entrichtete Vermittlungshonorar, in keinem Fall das Bearbeitungshonorar, auf eine erneute Vermittlung anzurechnen oder rückerstattbar. Die Rückerstattung ist gänzlich ausgeschlossen bei einem Besuch eine(s/r) Bewerber(in) vor Visaerteilung oder Anmeldung als Besuch zum Kennenlernen ab einer Dauer von 8 Tagen und/oder einer Beschäftigung (auch ohne Entlohnung) innerhalb dieser Besuchszeit. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits ein Kennenlernbesuch ab einer Dauer von mehr als 8 Tagen von Behörden als unerlaubte Beschäftigung angesehen werden kann und eine Beschäftigung (auch ohne Entlohnung) in dieser Zeit ungesetzlich ist. Vorgänge dieser Art liegen nicht in der Verantwortung der Agentur. Unabhängig vom Ablauf der Probezeit ist eine Rückerstattung ausgeschlossen, wenn durch das Au-pair eine Arbeitsbelastung außerhalb der Au-pair Bedingungen und/oder Arbeitszeiten, oder eine Arbeitszeiteinteilung, welche die Teilnahme an einem Sprachkurs nicht ermöglicht hat, berichtet werden sollte oder Mängel in Versorgung und/oder Unterbringung und/oder Taschengeldentrichtung bestanden. Nach Ablauf der Probezeit werden keinerlei Gewährleistungen mehr vorgenommen. Kündigung: Die Kündigung einer Vermittlung kann lediglich schriftlich erfolgen. Eine Kündigung vor Einreise des Au-pairs mit Visum und einem eventuell zuvor durchgeführten Kennenlernbesuch von nicht länger als 8 Tagen führt zur Rückerstattung des Vermittlungshonorares, nicht jedoch des Bearbeitungshonorares. Auswahl: Die Auswahl eines Au-pairs aus den Vorschlägen der Au-Pair-Vermittlung Föry e.K. erfolgt ausschließlich durch die Gastfamilie. Die Gastfamilie hat die Möglichkeit, Sprachkenntnisse vor der Vornahme einer Einladung auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst zu überprüfen. Vermittlung: Es gilt als vereinbart, dass bei einer Auswahl eines Au-pairs aus dem Bestand der Au-Pair-Vermittlung Föry e.K. und einer nicht über die Au-Pair-Vermittlung Föry e.K. vorgenommenen Einladung die Fälligkeit eines Honorares in Höhe von 290 € zugunsten der Au-Pair-Vermittlung Föry e.K. sofort eintritt, ohne Möglichkeit einer Gewährleistung aus welchen Gründen auch immer.

    VI - Au Pair Aufenthalt
    Ankunft, Abfahrt (ohne Urlaub) oder sonstige Änderungen im Au Pair Verhältnis sind der Vermittlung umgehend mitzuteilen. Die Mitteilung kann schriftlich oder mündlich, auch über Telefonat, erfolgen. Im Verlauf eines eventuellen Besuches vor Visaerteilung darf keine Beschäftigung erfolgen. Darüberhinaus sind folgende Fakten und Grundregeln mitgeteilt worden: Für den Au Pair Aufenthalt gelten die Bestimmungen des Bundesamtes für Arbeit. Mit Vertragsunterzeichnung versichere ich die Einhaltung aller Richtlinien und Vorschriften. Diese werden mit zur Vertragsunterzeichnung zugesandt. Mit der Vertragsunterzeichnung erkläre ich, daß es meine finanzielle Situation erlaubt, einem Au pair das zustehende Taschengeld monatlich bar auszuzahlen. Desweiteren ist mir bekannt, daß ein Längeraufenthalt eines Au Pair u.U. gegen Gesetze verstößt und die Ausweisung des Au Pair nach sich ziehen kann.

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