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Weitere Fragen
 
Aus welchen Ländern kommen die Au-pair?
Die meisten Bewerbungen kommen aus Osteuropa bzw. nicht EU-Staaten.
Bewerbungen aus EU-Staaten oder gar den USA oder Kanada sind derzeit eher selten.
 
Wie lange dauert eine Vermittlung? Au-pair Au-pair Au-pair
Eine Vermittlung eines Au-pair dauert in der Regel zwischen 6-8 Wochen, im günstigsten Fall etwa 4 Wochen.
Bei einer Vermittlung werden ausser unserer Agentur Botschaft, Bundesverwaltungsamt, Ausländerbehörde und Arbeitsamt tätig. Da kann es eben manchmal länger dauern.
 
Ist eine Umvermittlung möglich?
Eine Umvermittlung ist, wenn sich Au-pair und Gastfamilie frühzeitig trennen wollen. In solchen Fällen wird für ein Au-pair normalerweise eine neue Gastfamilie gesucht.
Die Restzeit kann 1-11 Monate lang sein. Eine Umvermittlung ist manchmal sinnvoll wenn beide Parteien merken, dass sie nicht zusammen passen.
Durch genaue gegenseitige Absprachen bereits vor und im Verlauf einer Einladung versuchen wir zu bewerkstelligen, dass Au-pair und Gastfamilie bereits alle Einzel- und Besonderheiten voneinader wissen. Auf diese Weise können Überraschungen im Vorfeld vermieden und die Möglichkeit einer Umvermittlung eines Au-pair verringert werden
 
Müssen wir das Au-pair Versichern?
Als Gastfamilie sind Sie gesetzlich verpflichtet für das Au-pair eine Versicherung abzuschließen, da Sie sonst für die Kosten von ärztlichen Behandlungen aufkommen müssten.
Wir können Ihnen auf Wunsch verschiedene Versicherungspakete für zwischen 30 und 35 Euro monatlich empfehlen. Diese beinhalten Kranken- Haftpflicht- und Unfallversicherung eines Au-pair.

Weitere Informationen finden Sie auch unter dem Menuepunkt - Versicherungen
Was passiert, wenn das Au-pair krank wird?
Die Gastfamilie sollte sich um das Au-pair, wie auch bei anderen Familienmitgliedern üblich, kümmern, damit sie schnell wieder gesund wird, denn krank kann jeder mal werden.
Das Taschengeld wird in dieser Zeit weiterbezahlt.
 
Wie lange kann ein Au-pair bei uns bleiben?
In der Regel kann ein Au-pair 12 Monate insgesamt bleiben, kann aber auch kürzer oder länger sein, letzteres jedoch nur, wenn ein Au-pair z.B. aus einem EU Land kommt.

Es gibt auch sogenannte Sommer-Au-pairs, welche dann 1-3 Monate bleiben wollen, wenn sie aus einem EU-Land kommen.
 

Können wir den Au-pair Vertrag über 12 Monate verlängern?
Dies ist leider nicht möglich. Einen Au-pair Vertrag kann man nicht verlängern wenn das Au-pair aus einen nicht EU-Land kommt. Das Au-pair muss nach 12 Monaten Aufenthalt nach Hause in Ihr Heimatland fahren.
 
Darf ein Au-pair nach einem Jahr noch einmal als Au-pair nach Deutschland kommen?
Nein, ein Au-pair kann nur einmal als Au-pair nach Deutschland kommen. Sie kann aber anschließend in ein anderes Land als Au-pair gehen, sofern sie nicht 25 Jahre alt geworden ist.
 
Was machen wir, wenn Probleme mit unserem Au-pair auftreten?
Zuerst versuchen Sie ein klärendes Gespräch in Ruhe mit dem Au-pair zu führen, wenn es nichts nützt, dann können Sie uns gerne anrufen und wir werden mit dem Au-pair reden. Meistens sind es Kleinigkeiten oder Missverständnisse und können bei guten Willen gelöst werden.

So können z.B. sprachliche Barrieren, jedoch auch zwischenmenschliche Probleme auftreten, welche das Au-pair - Verhältnis trüben. Vergessen Sie nicht, ein Au-pair ist weit weg von zu Hause und nicht selten das erste mal „allein auf großer Fahrt“. So ist vor allem Ansprache und Integration in die Gastfamilie für ein Au-pair ein wichtiger Bestandteil einer Beziehung auf Gegenseitigkeit.

Bei etwaigen Problemen, Schwierigkeiten, Unklarheiten oder Verständigungsproblemen während des Aufenthaltes des Au-pair bei Ihnen stehen wir gerne als Ansprechpartner für Sie zur Verfügung.
 

Was machen wir wenn wir mehr Fragen haben?
Einfach per Telefon, Fax oder Internet Kontakt zu uns aufnehmen, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unsere Anschrift:

    Au-Pair Vermittlung Föry e.K.
    Reisigstraße 54a
    76768 Berg

    Tel.: 07273 / 91981-2
    Fax: 07273 / 91981-3
    e-m@il:au.pair@t-online.de

Die Au-Pair-Vermittlung Föry ist immer gerne für Sie da, weitere Informationen finden Sie unter dem Menuepunkt Impressum.

Lesen Sie bitte auch die Informationsblätter des Bundesamtes für Arbeit, die wir auf unserer Homepage auch zum Download für Sie bereitstellen.
 

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