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Teilnahme am Straßenverkehr durch Au-pairs

Für Gastfamilien und Au-pair betreff der Gültigkeit von Führerscheinen aus Nicht-EU-Ländern.


Nach derzeitiger Rechtslage sind Führerscheine von Au-pair aus Ländern außerhalb der EU lediglich 6 Monate gültig.

Danach wird die Teilnahme mit einem fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr zu einer Straftat für das Au-pair (Fahren ohne Fahrerlaubnis) und auch für die Gastfamilie (Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis). Das Führen eines Kraftfahrzeuges sollte daher nach 6 Monaten auf keinen Fall mehr stattfinden, da dies in aller Regel eine Strafverfolgung von staatsanwaltschaftlicher Seite nach sich zieht.

Hierzu besteht eine Internationale Verordnung, nach der auf Antrag die 6-Monatsfrist auf ggfs. 12 Monate verlängert werden kann. Der Antrag ist formlos und schriftlich bei der jeweils zuständigen Führerscheinbehörde zu stellen. Hierbei werden folgende Anlagen benötigt:

- Kopie des Führerscheines des Au-pair
- Beleg (Beweis) der maximalen Aufenthaltsdauer bzw. des Ausreisetermins
- Anmeldeunterlagen des Au-pairs
- Beschäftigungsvertrag (Au-pair -Vertrag)

Im Antrag sollte eindeutig darauf eingegangen werden, dass das Au-pair lediglich einen begrenzten Zeitraum im Bereich der BRD verbleibt, am besten unter Nennung des Abreisedatums und dass die Teilnahme mit dem Führerschein zur Au-pair-Tätigkeit im Einzelfall zwingend notwendig ist (Abholung der Kinder von Schule und Kindergarten, etc.)

Das ganze ist jedoch eine KANN-Bestimmung, d.h. es ist in das Ermessen der jeweiligen Führerscheinbehörde bzw. des jeweiligen Sachbearbeiters gestellt, diesem Antrag auf Fristverlängerung in Ihrem Sinne und im Sinne des Au-pair zu folgen. Regional kann es hierbei zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen. Bei Ablehnung muss eine weitere Teilnahme des Au-pair am öffentlichen Straßenverkehr leider unterbleiben.

Eine weitere Möglichkeit ist die ordnungsgemäße Umschreibung des ausländischen Führerscheines mit dem Ergebnis der Ausstellung einer deutschen Fahrerlaubnis für das Au-pair. Hierbei kommen jedoch Kosten in nicht unerheblichen Maß auf die Beteiligten zu, da ggfs. Fahrstunden, augenärztliches Attest, Teilnahmebescheinigung an einem Erste-Hilfe-Kurs mit anschließender Prüfung des Au-pair notwendig werden.


 

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