Das Ausländeramt möchte von zukünftigen Gasteltern eines Au-pair eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet bekommen.
Diese Erklärung hat als Text folgenden Inhalt:
Die Verpflichtung umfaßt die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich
der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden
(z.B. Arztbesuch, Medikamente, Krankenhausaufenthalt).
Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen, im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer
Beitragsleistung beruhen.
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Die vorliegende Verpflichtung umfasst auch die Ausreisekosten.
o.g. Ausländers/in nach §§ 82 und 83 des Ausländergesetzes.
HIERZU MEHR
Ich wurde von der Ausländerbehörde hingewiesen auf
den Umfang und die Dauer der Haftung,
die Möglichkeit von Versicherungsschutz,
die zwangsweise Beitreibung der aufgewendeten Kosten im Wege der Vollstreckung, soweit ich
meiner Verpflichtung nicht nachkomme,
die Strafbarkeit z.B. bei vorsätzlich unrichtigen oder unvollständigen Angaben (§92 des
Ausländergesetzes -
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe).
Ich bestätige, zu der Verpflichtung aufgrund meiner Wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage zu sein.
Diese Erklärung wird nahezu immer verlangt, der Inhalt ist immer gleich, das entsprechende Formular ist genormt.
Wir empfehlen allen zukünftigen Gasteltern folgende handschriftliche Ergänzung:
Diese Erklärung gilt für die Dauer des Aufenthaltes o.g. Au-pair in unserer Familie.
Dies deshalb, um die Gültigkeitsdauer der Erklärung auf den reinen Aufenthalt bei Ihnen zu beschränken, ansonsten
gilt dies für die Dauer des ausgestellten Visums.
Jedoch: einige Ausländerämter lehnen dann das Visum für ein Au-pair ab. Bitte erkundigen Sie sich, ob in Ihrem Falle
dieser Zusatz akzeptiert wird.
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