Erst, wenn Sie sich ein Au-pair ausgesucht und gegebenenfalls mit ihm gesprochen haben
und mit ihrem ausgewählten Au Pair den rechtswirksamen Au-pair-Vertrag (=Arbeitsvertrag)
abgeschlossen haben wird das Honorar fällig.
Sollte das Au Pair aus Gründen, welche die Gastfamilie nicht zu vertreten hat,
die Stelle nicht antreten, erhalten Sie selbstverständlich die gesamte Gebühr sofort
zurück erstattet - oder auf Wunsch eine neue für Sie dann kostenlose Vermittlung.
Nicht als Grund zählt hierbei eine längere Bearbeitungszeit des Visums durch die
deutschen Behörden.
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Wie lange dauert eine Vermittlung? |
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