Au-pair Vermittlung Föry, Hintergrundmusik
au-pair-info.de
die kostenlose Informationsseite für das Au-pair Wesen
Au-pair Vermittlung, Beratung Thema Au-pair

Startseite

Informationen für Gastfamilien
Fragebogen
für Gastfamilien


Fragebogen
für Au-pair


Ihr Au-pair Team

Au-pair Seminare
Aupair Ausflüge
Aupair Treffpunkte
Gastelterntreffen

Sprachschule
Aupair Ausweise
aupair Bildergalerie
aupair Service und Au-pair Vermittlung
au-pair Vermittlung und Aupair Service
Impressum
Links
Kurzweil

©Föry 2000

Deutscher oder polnischer Suchbegriff:

System © ASTEC




Au-pair Beschäftigung


Ein Au-pair, welches bei einer Gastfamilie mithilft, Kinderbetreuung, leichte Hausarbeiten durchführt, wird im Sinne der arbeitsrechtlichen Bestimmungen beschäftigt.

Eine Au-pair Beschäftigung ist selbstverständlich nur mit behördlicher Erlaubnis statthaft, bitte versäumen Sie nicht, nach der Einreise eines Au-pair mit Au-pair Visum, unverzüglich sofort Ihr zuständiges Arbeitsamt aufzusuchen und eine Arbeitsgenehmigung zu beantragen.

Trotz bestehendem Visum darf eine Au-pair Beschäftigung erst nach einer ausgestellten Arbeitserlaubnis geschehen, in der Zeit bis zur Ausstellung der Genehmigung darf keine Au-pair Beschäftigung stattfinden.

Ein zeitlicher Verzug kann sehr Teuer werden, wir wissen von einem Fall, in dem ein Bußgeld in Höhe von 7000 Euro für gerade einmal 10 Tage verhängt wurde.

Im Fall einer Au-pair Umvermittlung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass auch hierbei eine Beschäftigung ebenfalls erst nach Abschluß der Formalitäten bei Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde und Arbeitsamt stattfinden darf.

Es ist in manchen Fällen statthaft, dass zur persönlichen Auswahl ein Besuch einer Au-pair Bewerberin oder eines Bewerbers durchgeführt wird, welcher vor der Erteilung des Au-pair Visum durchgeführt wird.

Wir weisen hierbei ausdrücklich darauf hin, dass im Verlauf des Aufenthaltes keinerlei Beschäftigung stattfinden darf.
Wir weisen weiter darauf hin, dass ein solcher Besuch auch nicht länger als 7 Tage stattfinden sollte.
Ein längerer Besuch wird durch die Behörden zumeist als Beschäftigung gewertet und ist somit nicht gestattet.


[ Zurück ]

Aupair Thema Service und Beratung
http://www.seniocare24.de
Aupair Betreuung und Aupair Beratung

Die Inhalte dieser Seite sind urheberrechtlich Geschützt, Verwendung-auch verändert- nur mit Genehmigung