Au-pair Vermittlung Föry, Hintergrundmusik
au-pair-info.de
die kostenlose Informationsseite für das Au-pair Wesen
Au-pair Vermittlung, Beratung Thema Au-pair

Startseite

Informationen für Gastfamilien
Fragebogen
für Gastfamilien


Fragebogen
für Au-pair


Ihr Au-pair Team

Au-pair Seminare
Aupair Ausflüge
Aupair Treffpunkte
Gastelterntreffen

Sprachschule
Aupair Ausweise
aupair Bildergalerie
aupair Service und Au-pair Vermittlung
au-pair Vermittlung und Aupair Service
Impressum
Links
Kurzweil

©Föry 2000

Deutscher oder polnischer Suchbegriff:

System © ASTEC




Au-pair Visum


Das Au-pair Visum, der Sichtvermerk im Reisepass, wird durch eine Au-pair Bewerberin oder einen Aupair Bewerber bei einem deutschen Konulat im Heimatland beantragt.

Hierzu werden unsere Unterlagen benötigt. Ein zukünfiges Au-pair muss ein Visum persönlich beantragen, die Beantragung eines Aupair Visum auf postalischem Weg oder durch eine Vertretung ist nicht möglich.

Eine Beantragung eines Au-pair Visum hier in Deutschland ist ebenfalls nicht möglich.

Nach der Beantragung des Visums wird hierzulande eine Bearbeitung eingeleitet. Diese umfasst auch einige Schritte, welche die Mithilfe der Gasteltern erfordern, das Ausfüllen und Zurückschicken eines Fragebogens des Arbeitsamtes oder im Bedarfsfall das Beibringen einiger Nachweise, sowie dieUnterzeichnung der obligatorischen Verpflichtungserklärung sind Teil dieser Bearbeitung.

Diese Bearbeitung kann bis zu 10 Wochen in Anspruch nehmen. So jedoch die Gasteltern durch persönliches Aufsuchen der Behörden diesen Vorgang erheblich beschleunigen.

Das Abholen des Au-pair Visum muss durch Ihr Aupair ebenfalls persönlich bei dem zuständigen deutschen Konsulat im Heimatland geschehen.

Auch hier ist das Abholen des Au-pair Visum durch eine andere Person oder durch Zuschicken nicht möglich.

Ein Au-pair Visum wird zunächst für die Dauer von 3 Monaten ausgestellt und muss beim hiesig zuständigen Arbeitsamt innerhalb dieser drei Monate nach Ausstellung des Au-pair Visum um weitere 9 Monate verlängert werden.

Dies ist zwar etwas umständlich, dienst aber zu Ihrem Schutz.

Die Verpflichtungserklärung, welche durch Sie unterzeichnet wurde, gilt für die Dauer des ausgestellten Aupair Visum. Sollte es zu einem vorzeigigen Aufbruch Ihres Au-pair kommen, so geschieht dies in aller Regel innerhalb der ersten drei Monate. Die Gültikeit ist in einem solchen, bei uns zum Glück höchst seltenen Fall, zeitlich begrenzt.

Bitte denken Sie daran, dass die Verlängerung des Au-pair Visums unbedingt innerhalb der ersten Gültigkeitsdauer geschehen muss. Nur einen Tag Verspätung und eine Verlängerung ist unmöglich. Hier würde dann eine komplette Neubeantragung des Au-pair Visum im Heimatland notwendig.


[ Zurück ]

Aupair Thema Service und Beratung
http://www.seniocare24.de
Aupair Betreuung und Aupair Beratung

Die Inhalte dieser Seite sind urheberrechtlich Geschützt, Verwendung-auch verändert- nur mit Genehmigung