Au-pair Visum
Das Au-pair Visum, der Sichtvermerk im Reisepass, wird durch eine Au-pair Bewerberin oder einen
Aupair Bewerber bei einem deutschen Konulat im Heimatland beantragt.
Hierzu werden unsere Unterlagen benötigt. Ein zukünfiges Au-pair muss ein Visum persönlich
beantragen, die Beantragung eines Aupair Visum auf postalischem Weg oder durch eine Vertretung
ist nicht möglich.
Eine Beantragung eines Au-pair Visum hier in Deutschland ist ebenfalls nicht möglich.
Nach der Beantragung des Visums wird hierzulande eine Bearbeitung eingeleitet. Diese umfasst
auch einige Schritte, welche die Mithilfe der Gasteltern erfordern, das Ausfüllen und
Zurückschicken eines Fragebogens des Arbeitsamtes oder im Bedarfsfall das Beibringen einiger
Nachweise, sowie dieUnterzeichnung der obligatorischen Verpflichtungserklärung
sind Teil dieser Bearbeitung.
Diese Bearbeitung kann bis zu 10 Wochen in Anspruch nehmen. So jedoch die Gasteltern durch
persönliches Aufsuchen der Behörden diesen Vorgang erheblich beschleunigen.
Das Abholen des Au-pair Visum muss durch Ihr Aupair ebenfalls persönlich bei dem zuständigen
deutschen Konsulat im Heimatland geschehen.
Auch hier ist das Abholen des Au-pair Visum durch eine andere Person oder durch Zuschicken nicht möglich.
Ein Au-pair Visum wird zunächst für die Dauer von 3 Monaten ausgestellt und muss beim
hiesig zuständigen Arbeitsamt innerhalb dieser drei Monate nach Ausstellung des Au-pair Visum
um weitere 9 Monate verlängert werden.
Dies ist zwar etwas umständlich, dienst aber zu Ihrem Schutz.
Die Verpflichtungserklärung, welche durch Sie unterzeichnet wurde, gilt für die Dauer des
ausgestellten Aupair Visum. Sollte es zu einem vorzeigigen Aufbruch Ihres Au-pair kommen,
so geschieht dies in aller Regel innerhalb der ersten drei Monate. Die Gültikeit
ist in einem solchen, bei uns zum Glück höchst seltenen Fall, zeitlich begrenzt.
Bitte denken Sie daran, dass die Verlängerung des Au-pair Visums unbedingt innerhalb der
ersten Gültigkeitsdauer geschehen muss. Nur einen Tag Verspätung und eine Verlängerung
ist unmöglich. Hier würde dann eine komplette Neubeantragung des Au-pair Visum
im Heimatland notwendig.
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